Europäischer Gerichtshof gibt Mörder Gäfgen teilweise Recht

Straßburg (dts Nachrichtenagentur) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Kindesmörder Magnus Gäfgen in seiner Folterbeschwerde teilweise Recht gegeben.

Laut Gericht habe Deutschland mit der Gewaltandrohung gegen den 35-Jährigen gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Zugleich schlossen die Richter eine Wiederaufnahme des Verfahrens aus. Der ehemalige Jura-Student hatte im September 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet.

Die Polizei hatte Gäfgen damals mit Folter gedroht, falls er das Versteck des zu diesem Zeitpunkt bereits verstorbenen Jungen nicht verraten würde.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.06.2010

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