Europäischer Gerichtshof kippt deutsches Glücksspiel-Monopol

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele gekippt.

Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) - Wie das Gericht am Mittwoch in Luxemburg mitteilte, sei die derzeitige Regelung nicht mit dem EU-Recht vereinbar, da sie Glücksspiele in "kohärenter und systematischer Weise" beschränke. Die deutsche Regelung verstoße damit gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union, so der EuGH. In der Bundesrepublik hat der Staat laut dem im Jahr 2008 erlassenen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) das Monopol, private Wettanbieter sind eigentlich verboten. Hintergrund des Monopols sind die beträchtlichen Einnahmen aus Glücksspielen, die direkt in die Staatskasse fließen.

Mehrere kleine Wettanbieter hatten gegen diese Regelung vor dem EuGH geklagt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.09.2010

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