Evangelische Kirche kritisiert Grünen-Beschluss zum Arbeitsrecht

Mit Enttäuschung und scharfer Kritik hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf den Beschluss des Grünen-Parteitags reagiert, dass die Partei das kirchliche Arbeitsrecht des sogenannten Dritten Weges mit seinem Streikverbot in Diakonie und Caritas außerhalb vom "engeren Bereich der Verkündigung" abschaffen und hierüber "einen Dialog mit den Kirchen führen" will.

Kiel (dts Nachrichtenagentur) - "Ich finde es interessant, dass die Grünen einen Dialog mit den Kirchen erst dann führen wollen, wenn sie einen eindeutigen Beschluss schon gefasst haben", sagte der EKD-Beauftragte bei der Bundesregierung, Prälat Bernhard Felmberg, der Tageszeitung "Die Welt" (Montags-Ausgabe). Felmberg kritisierte dabei auch, dass der Grünen-Vorstand die Kirchen über den Beschluss-Plan nicht vorab informiert hatte und zudem den Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, Frank Bsirske, auf dem Grünen-Parteitag in Kiel am Samstag eine Gastrede halten ließ, wobei Bsirske den Dritten Weg scharf kritisierte. Felmberg sagte der "Welt": "Es ist ein sehr deutliches Zeichen der Partei, dass der Bundesvorstand den Kirchen diesen Plan in seiner Massivität nicht vorab mitgeteilt hat und dann auch noch Ver.di-Chef-Bsirkse auf dem Parteitag einen Werbeblock für dessen Angriffe auf den Dritten Weg zugesteht. Ob dies eine vertrauensbildende Maßnahme im Sinne von Transparenz und Dialog ist, müssen die Antragsteller selbst entscheiden." Felmberg wies den Beschluss auch in der Sache zurück: "Inhaltlich geht dieser Beschluss insofern in die Irre, als er behauptet, unterscheiden zu können zwischen Verkündigung und sozialen Dienstleistungen der Kirche. Der Protestantismus aber geht aus vom Priestertum aller Gläubigen, was bedeutet, dass auch die Arbeit einer Krankenschwester oder eines Friedhofsgärtners Teil der Verkündigung sein kann. Sie beschränkt sich eben nicht auf das Predigen, sondern findet ihren Ausdruck auch im konkreten Handeln. Was der Verkündigungsauftrag der Kirchen ist und wie er sich in der Gestaltung des Arbeitsrechts und bei den Anforderungen an die Mitarbeitenden niederschlägt, müssen die Kirchen im Rahmen ihres grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmungsrechts selbst entscheiden, das steht nicht einer Partei zu." Nach Felmbergs Ansicht "widerspricht es der Trennung von Kirche und Staat, wenn Politik festlegen will, wo in den Kirchen Verkündigung stattfindet".

Zum Dialogangebot der Grünen sagte: "Im Übrigen sind die Kirchen immer zum Dialog bereit, aber den werden sie im Beharren auf dem grundgesetzlich garantierten Dritten Weg führen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.11.2011

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