Ex-Bundesverfassungsrichter Jentsch plädiert für Volksabstimmungen in europäischen Belangen

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch hält eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung für unabdingbar, wenn weitere substanzielle Kompetenzen von der nationalen auf die europäische Ebene übertragen werden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Es steht außer Frage: Formen wir die Europäische Union zu einem Bundesstaat um, so geht das in Deutschland nicht auf der Grundlage unseres Grundgesetzes", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". "Wir, das deutsche Volk, müssten uns eine neue Verfassung geben, die das zulässt." Maßgeblich dafür sei Artikel 146 Grundgesetz.

Jentsch zog die Notwendigkeit weiterer Kompetenzverlagerungen zugleich in Zweifel. "Der Euro ist doch ins Schleudern gekommen, weil viele Staaten - zeitweise auch Deutschland - die vereinbarten Stabilitätsregeln nicht eingehalten haben", erklärte er dem Blatt. Der 74-Jährige war von 1996 bis 2005 Richter am Bundesverfassungsgericht.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte erklärt, eine Volksabstimmung könne in absehbarer Zeit erforderlich werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.06.2012

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