Ex-Bundesverfassungsrichter sieht Versäumnisse im Vorfeld eines neuen NPD-Verbotsverfahrens

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Hans-Joachim Jentsch, hat Bundestag und Bundesrat politische Versäumnisse im Vorfeld eines neuen NPD-Verbotsverfahrens vorgeworfen.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - "Man hätte das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ändern können, bevor man jetzt möglicherweise wieder in die Schlacht zieht", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung". Das Gesetz sehe nämlich vor, dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also sechs von acht Richtern des zuständigen Senats, für das Verbot stimmen und dass diese sechs Richter dem Senat während der gesamten Dauer des Verfahrens angehören müssten. Jentsch betonte: "Eine einfache Mehrheit reicht. Ich würde das Quorum ändern." Wenn man das Gesetz aber jetzt unmittelbar vor Beginn eines womöglich neuen Verbotsverfahrens ändern würde, "dann hätte das ein Geschmäckle". Im Grunde sei es dafür schon zu spät.

Das hätte der Gesetzgeber bereits leisten müssen. Für eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes wäre eine einfache Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Jentsch war an dem 2003 gescheiterten NPD-Verfahren beteiligt, lehnte dessen Einstellung allerdings ab.

Die von ihm geforderte Korrektur des Gesetzes hatte 2006 bereits der damalige Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), angeregt - jedoch ohne positive Resonanz. Aus dem zuständigen Senat scheidet bis zum März 2014 eine Richterin definitiv aus. Der Ex-Richter erklärte angesichts der aktuellen Nachrichten über Rechtsterrorismus und etwaige Verbindungen zur NPD überdies: "Es sieht so aus, als wäre das ganz erheblich, was man gegen die NPD ins Feld führen kann. Allerdings muss eindeutig sein, dass daran nicht V-Leute mitgewirkt haben. Die Vorwürfe dürfen nicht kontaminiert sein. Davon muss man das Gericht schon überzeugen. Außerdem dürfen zumindest im Bundesvorstand der NPD während des Verfahrens keine V-Leute sitzen." Das Risiko eines Scheiterns sei jedenfalls "beachtlich".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.12.2011

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