Ex-Staatsminister Naumann: Kaum rechtliche Handhabe im Kunstfund

Der ehemalige Kulturstaatsminister Michael Naumann geht davon aus, dass es rechtlich wenig Möglichkeiten gibt, die in München wiederentdeckten NS-Raubkunstbilder zurückzubekommen.

München (dts Nachrichtenagentur) - Naumann sagte dem Radiosender "hr-Info", der Mann, in dessen Wohnung die Bilder gefunden worden waren, sei zehn Jahre lang gewerbesteuerpflichtig gewesen und habe die möglichen Zinsen für den Erlös eines Degas-Gemäldes auf einem Schweizer Konto sicher nicht versteuert. Möglich sei aber, dass dies inzwischen verjährt sei. Außerdem zeigte sich Naumann sicher, dass der Kunsthändlersohn sich seiner moralischen Verpflichtung bewusst sei, "sonst hätte er sich mit den Flechtheim-Erben nicht geeinigt. Das heißt so ganz unschuldig und verwirrt ist der Mann keineswegs. Er ist einfach nur schlau." Als Beweis hierfür führte Naumann in hr-Info den Fall des Löwenbändiger-Gemäldes von Max Beckmann an.

Den fast eine Million Euro hohen Erlös für das Kunstwerk habe sich der Mann mit den Erben des ursprünglichen Besitzers geteilt. Die Erben hätten laut Naumann wohl davon ausgehen müssen, dass es schwierig sein würde, dem Kunsthändler nachzuweisen, dass er "die Bilder unterschlagen oder nach heutigen moralischen Gesichtspunkten unrechtmäßig erworben also praktisch den Besitzern abgepresst hat." Naumann, der heute die Barenboim-Said-Akademie in Berlin aufbaut, geht davon aus, dass frühere Bundesregierungen nicht daran interessiert waren, die rechtliche Lage zu klären, weil nach dem Krieg immer noch zahlreiche nationalsozialistische Funktionsträger in den Verwaltungen arbeiteten.

"Spätestens in den 50er und 60er Jahren hätte man auf den Sachverhalt aufmerksam werden müssen", sagte Michael Naumann in hr-Info. Die Bundesregierung hat eine Taskforce eingerichtet, die die Herkunft der Werke klären soll.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.11.2013

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