Ex-Verfassungsgerichtspräsident: Ehegatten-Splitting für gleichgeschlechtliche Paare

In der Diskussion um die Gleichbehandlung eingetragener Partnerschaften (Homo-Ehen) sieht der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier keine Gründe für unterschiedliche Regelungen im Vergleich zur Ehe.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der "Bild-Zeitung" (Dienstagausgabe) sagte Papier: "Gleich behandelt werden muss nur das, was auch wesentlich gleich ist. Das kann man für Ehe und eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft aus folgendem Grund annehmen: Beide ermöglichen es, eine Lebensgemeinschaft auf eine rechtlich anerkannte Basis zu stellen und sich in Verantwortung zueinander dauerhaft zu binden. Hat man also einmal eine solche Partnerschaft eingeführt - was man nicht gemusst hätte -, bedarf eine Ungleichbehandlung dann einer besonderen Rechtfertigung. Wer A sagt, muss auch B sagen." Ausdrücklich stellt Papier im Gespräch mit der Zeitung fest: "Für die eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gibt es nach der Rechtsprechung grundsätzlich keine Grenzen der Gleichbehandlung mehr." Das gelte auch für das steuerliche Ehegatten-Splitting, das bislang ausschließlich Ehepaaren eingeräumt wird.

Papier: "Ursprünglich wurde das Ehegattensplitting auch als besondere Anerkennung der Aufgabe der Ehefrau als Hausfrau und Mutter verstanden. Heutzutage sind aber viele Ehen kinderlos und/oder Doppelverdienerehen, so dass das Argument nicht mehr unbedingt gilt. Außerdem knüpft das Ehegattensplitting formal nicht an diese "Aufgabe" der Ehefrau an, sondern nur an das Bestehen einer Ehe, die besondere gegenseitige Rechte und Pflichten begründet, vor allem im Unterhalts- und Güterrecht. Diese Voraussetzungen sind aber auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften erfüllt, so dass einiges dafür spricht, auch ihnen ein "Partnersplitting" zu ermöglichen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.08.2011

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