Ex-Verfassungsrichter Kirchhof: Kreditfinanzierte Rettungsschirme wirken destabilisierend

Nach Ansicht des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof wirken kreditfinanzierte Rettungsschirme destabilisierend.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Der Bürger weiß nicht, ob er ein notleidendes Land, die dahinterstehenden Finanzinstitute und Anleger oder die öffentlichen Institutionen finanziert, die den Akteuren des Finanzmarktes ihre schlechten Papiere abgenommen haben", schreibt der Heidelberger Staats- und Steuerrechtler in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Verschuldung erreiche "statt Wachstum Niedergang, statt Stabilität Unruhen, statt demokratischer Souveränität Abhängigkeit". Kirchhof warnt zudem davor, im Wirtschaftswachstum einen Wert an sich zu sehen: "Wenn der Krankheitsstand und die Umsätze am Medizinmarkt steigen, mag ein formaler Beobachter von vermehrter Wertschöpfung sprechen, verfehlt damit aber die Realität. Krankheit mindert Lebensqualität." Das grundsätzliche Verschuldungsverbot für die Zukunft folge der Einsicht, dass der Staatskredit anders als der Unternehmenskredit nicht erhöhte Investitionen finanzieren könne, aus deren Erträgen dann die Darlehenssumme und die Zinsen bezahlt werden. Der freiheitliche Staat verzichte strukturell auf Staatsdomänen und Staatsunternehmen und finanziere sich deshalb aus Steuern.

"Ein Staatsdarlehen muss durch die Steuerkraft der zukünftigen Steuerzahler bedient werden. Das ist unzumutbar. Die Steuerzahler dürfen erwarten, dass ein von ihnen heute erbrachtes Steueraufkommen insgesamt zur Finanzierung ihrer heutigen Lebens- und Erwerbsbedingungen eingesetzt wird", schreibt Kirchhof.

Eine der Grundbedingungen von Verfassungsstaat, Marktwirtschaft und persönlicher Freiheit sei die Geltung des Rechts. "Ohne Recht kann die Rechtsgemeinschaft Europäische Union nicht existieren. Der Politiker hätte ohne Recht kein Mandat, die Wirtschaft ohne Recht keinen verbindlichen Kauf- oder Darlehensvertrag, der freie Bürger nicht die Sicherheit des rechtlich garantierten Friedens."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.03.2013

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