Ex-Verfassungsrichter Papier plädiert für Aufnahme des Inflationsschutzes ins Grundgesetz

In die Debatte um die Verankerung der Geldwertstabilität in das Grundgesetz hat sich nun auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eingeschaltet: "Ich plädiere für eine Aufnahme des Inflationsschutzes ins Grundgesetz", sagte Papier dem "Handelsblatt".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Es sei vorstellbar, dass der Staat durch sein Handeln, etwa durch den Haushalt oder die Verschuldung, Inflation verursache. "Ein Schutz davor hat also eine gewisse Bedeutung", sagte Papier. Der Verfassungsrechtsexperte reagiert damit auf ein Strategiepapier von Rainer Brüderle.

Der FDP-Fraktionschef will ebenfalls den Schutz vor Inflation verfassungsrechtlich verankern. Brüderle sieht die Geldwertstabilität durch die Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) gefährdet, die in der Euro-Krise immer mehr Geld in die Märkte pumpt. Laut Papier ist formal die EZB für die Stabilität der Währung verantwortlich.

"Sie ist aber an das Grundgesetz nicht gebunden. Würde der Inflationsschutz aber in das Grundgesetz aufgenommen, wären deutsche Staatsorgane, soweit sie Einflussmöglichkeiten auf die EZB haben, daran gebunden", begründet Papier seine Meinung. Schon jetzt sei der Staat verpflichtet, dem gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht Rechnung zu tragen.

Dazu gehöre ein hohes Maß an Geldwertstabilität. Unterstützung erhält der Verfassungsrechtler von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Für die FDP-Politikerin ist Geldwertstabilität Bestandteil der Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik.

"Das an geeigneter Stelle zum Ausdruck zu bringen, sei ein guter Ansatz", sagte sie. Die CSU äußerte sich ebenfalls positiv: "Der Forderung der FDP, die Geldwertstabilität ins Grundgesetz zu schreiben, kann ich einiges abgewinnen. Schließlich müssen die Ängste der Bürger vor Inflation ernst genommen werden", sagte Ernst Hinsken, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Bundestag. Der CSU-Politiker plädierte dafür, die Forderung der FDP zu prüfen: "Wenn dadurch unsere Währung sicherer wird, dann gehört dies ins Grundgesetz. Wenn nicht, dann sollten wir bei den bisherigen bewährten Regeln unserer Verfassung bleiben", sagte Hinsken.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.02.2013

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