Ex-Verfassungsrichter verteidigt Karlsruher Entscheidung

Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio verteidigt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Aufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Den EuGH die EZB-Anleiheaufkäufe prüfen zu lassen, ist nicht wie vielfach interpretiert eine Unterwerfungsgeste des Bundesverfassungsgerichts", sagte di Fabio der "Welt". "Das Verfassungsgericht behält bei ultra-vires-Rechtssprechung auf jeden Fall das letzte Wort, auch wenn der EuGH das Handeln der EZB für uneingeschränkt rechtmäßig hält." "Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht und die Pflicht zu prüfen, ob die europäischen Einrichtungen im Rahmen ihrer Kompetenzen handeln", sagte der ehemalige Verfassungsrichter.

Wenn die europäischen Institutionen in wichtigen Materien handeln, die ihnen durch die Verträge gar nicht übertragen worden sind, "so wären unter Umständen die daraus hervorgehenden Rechtsakte im deutschen Hoheitsbereich nicht verbindlich", sagte di Fabio mit Blick auf die Politik der EZB. "Der EuGH entscheidet normalerweise recht kompetenzfreundlich und versteht sich als Integrationsmotor für Europa. Das Bundesverfassungsgericht hofft aber offenbar darauf, dass auch der Luxemburger Gerichtshof der EZB gewisse Grenzen zieht", sagte di Fabio zu der scharfen Kritik der Karlsruher Richter an dem Programm der EZB.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.02.2014

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