Ex-Verfassungsrichter zum NSU-Prozess: Befangenheitsanträge sind völlig normal

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, hält die Kritik an der Vertagung des NSU-Prozesses für unangemessen: "Es ist völlig normal, dass zu Beginn eines großen Strafprozesses Befangenheitsanträge gestellt werden", sagte Hassemer den "Lübecker Nachrichten".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Und es sei auch völlig normal, dass der Senat sich hinreichend Zeit nimmt, um über die Anträge zu beraten und zu entscheiden. "Das ist business as usual." Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hatte sich am Montag entschlossen, erst in der nächsten Woche über zwei Befangenheitsanträge der Verteidiger zu entscheiden und damit zwei Verhandlungstage geopfert.

Juristen rechnen damit, dass die Anträge abgelehnt werden. Der ehemalige Bundesrichter und unabhängige Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic sprach vom "Standardprogramm in großen Strafprozessen". Die Vertagung sei "zwar etwas überraschend, aber nicht abwegig".

Neskovic warnte zudem vor falschen Hoffnungen auf einen raschen Fortgang der Hauptverhandlung: "Die Öffentlichkeit wird sich daran gewöhnen müssen, dass sich der Prozess nach der Strafprozessordnung richtet und nicht nach Wünschen der Öffentlichkeit selbst."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.05.2013

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