Experte: Athens Reparationsforderungen nach deutschem Recht zulässig

Andreas Fischer-Lescano, Völkerrechtler an der Universität Bremen, ist der Ansicht, dass die griechischen Forderungen nach Begleichung der Kriegsschulden nach deutschem Recht zulässig sind, und kritisiert die Haltung der Bundesregierung.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Argumentation der Bundesregierung ist juristisch sehr dürftig und anfechtbar", sagte er dem ARD-Politikmagazin "Kontraste". "Der 2+4-Vertrag bindet Griechenland nicht, denn es ist nicht Partei dieses Vertrags. Es ist völkerrechtlich nicht zulässig, einen Vertrag zu Lasten Dritter - in diesem Falle Griechenlands - abzuschließen."

Die Begründung des Bremer Völkerrechtlers wird dem Politikmagazin zufolge durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gestützt. Bereits 2003 habe der III. Zivilsenat in einem Urteil über Entschädigungsforderungen griechischer Kriegsopfer festgestellt, dass die Auffassung der Bundesregierung, sämtliche Reparationsforderungen seien mit dem 2+4-Vertrag zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands obsolet geworden, nicht zutreffend sei. In Bezug auf das Londoner Schuldenabkommen, in dem die ehemaligen Kriegsgegner 1953 vereinbarten, dass die Verhandlungen über deutsche Kriegsschulden bis zur Einheit Deutschlands zurückgestellt würden, habe der Bundesgerichtshof außerdem festgestellt: "Das Londoner Schuldenabkommen ist jedoch durch die abschließende Regelung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands als Moratorium gegenstandslos geworden."

Dies bedeute, dass die ehemaligen Kriegsgegner nun die Möglichkeit hätten, ihre Forderungen geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof stellt demnach auch in Abrede, dass der 2+4-Vertrag für Staaten, die nicht an den Verhandlungen beteiligt waren, einen Verzicht auf etwaige Forderungen bedeuten würde. Da Griechenland nicht an den Verhandlungen zur deutschen Einheit beteiligt war, könne es formal auch nicht auf mögliche Reparations- oder Schadenersatzansprüche verzichtet haben.

"Griechenland hat zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich wirksam auf Reparationen verzichtet", sagte Fischer-Lescano dazu. "Die ehemaligen Kriegsgegner haben nun die Möglichkeit, ihre Forderungen geltend zu machen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.03.2015

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