Experten kritisieren Einigung auf Bankenaufsicht als "nicht vereinbar mit EU-Recht"

Nach einer Einschätzung der Experten des Centrums für Europäische Politik (CEP) für die "Welt" sind die vergangene Woche beschlossenen Pläne für eine gemeinsame Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht mit EU-Recht vereinbar.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Eine umfassende Bankenaufsicht durch die EZB ist mit EU-Recht auch nach dem Modell, das die Minister nun vorschlagen, nicht vereinbar", sagte Bert van Roosebeke, Leiter des Fachbereichs Finanzmarktregulierung beim CEP, der "Welt". So dürften nach den Europäischen Verträgen der Zentralbank nur begrenzte und genau festgelegte Aufsichtsaufgaben übertragen werden, nicht aber die vollständige Bankenaufsicht. Juristische Probleme sieht Roosebeke auch bei der strikten Trennung zwischen verschiedenen Aufgaben der EZB, wie Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sie angekündigt hatte.

"Die EZB bräuchte tatsächlich eine chinesische Mauer zwischen Bankenaufsicht und Geldpolitik. Es darf sie aber nicht geben, ohne dass die EU-Verträge geändert werden", sagte van Roosebeke der "Welt". Das Fazit des europapolitischen Thinktanks: Entweder ist die Trennung nicht wasserdicht - oder sie verstößt gegen geltendes Recht.

Das gilt auch für den "Vermittlungsausschuss", der nach den Plänen der Finanzminister das faktisch letzte Wort in Streitfragen zwischen Aufsicht und EZB-Rat haben soll: "Jede wichtige Entscheidung der EZB muss vom EZB-Rat getroffen werden. Ein Letztentscheidungsrecht für einen Vermittlungsausschuss sieht der EU-Vertrag nicht vor. Ohne dieses Recht aber gibt es keine echte Trennung zwischen Aufsicht und Geldpolitik", sagte van Roosebeke.

Nach der "Welt" vorliegenden Dokumenten tat sich die Runde der 27 Ressortchefs tat sich selbst sehr schwer mit dem Modell. In dem in der Nacht zum vergangenen Donnerstag verabschiedeten, unveröffentlichten Kompromisspapier - Stand: 4.30 Uhr - nehmen die Minister die EZB in die Pflicht, mögliche Interessenkonflikte selbst auszuräumen: "Die EZB stellt sicher, dass die Arbeit des EZB-Rats sich in Geldpolitik- und Aufsichtsfunktion vollständig voneinander abgrenzt", heißt es dort. Zur Art und Weise, wie das geschehen könne, einigten sich die Minister auf die Formulierung: "Diese Abgrenzung schließt strikt getrennte Treffen und Tagesordnungen ein."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.12.2012

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