Experten kritisieren EuGH-Gutachten zum Staatsanleihenkauf durch EZB

Am Gutachten des Generalstaatsanwalts am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), wonach die Europäische Zentralbank (EZB) Staatsanleihen aufkaufen darf, entzündet sich Kritik.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Ökonom Bert Van Roosebeke vom Freiburger Centrum für Europäische Politik sagte dem "Handelsblatt" (Digitalausgabe): "Wir sind enttäuscht, weil der EuGH der EZB fast völlig freie Hand lässt." Man hätte sich konkrete Limits für den Ankauf von Staatsanleihen gewünscht. "Der Generalanwalt hätte zum Beispiel sagen können, dass die EZB nur maximal 20 Prozent der italienischen Staatsschuld ankaufen darf", sagte Van Roosebeke.

Insgesamt habe der EuGH-Generalanwalt den Ankauf der Staatsanleihen als legales geldpolitisches Instrument gewertet und damit eine andere Haltung eingenommen als das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter sähen die Gefahr, dass die EZB damit in die Wirtschafts- und Finanzpolitik eingreife, was ihr nicht erlaubt sei. Auf diese Zweifel sei der EuGH-Generalanwalt nicht eingegangen.

Dagegen begrüßte der CDU-Europaparlamentarier Burkhard Balz das Gutachten. Der Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments sagte dem "Handelsblatt": "Die Schlussanträge des Generalanwalts zeigen, dass der EuGH offenbar die Unabhängigkeit der EZB respektieren will. Sollte das Gericht bei seinem endgültigen Urteil, das erst in einigen Monaten ergehen wird, den Anträgen des Generalanwalts folgen, könnte das manche Bedenken ausräumen und den Euro insgesamt stärken."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.01.2015

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