Experten zweifeln an Inkrafttreten des ESM am 1. Juli

Das Centrum für Europäische Politik (CEP) hält es für "überwiegend nicht wahrscheinlich", dass der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM zum 1. Juli in Kraft treten kann.

Freiburg (dts Nachrichtenagentur) - Es sei nämlich wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung von deutscher Seite wegen der angekündigten Klagen gegen den ESM vorübergehend stoppen werde, heißt es laut der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagausgabe) in einem Positionspapier des liberalen Thinktanks aus Freiburg. Zur Bitte des Gerichts an Bundespräsident Joachim Gauck, mit seiner Unterschrift unter dem Gesetz zu warten, sagte Oliver Sauer, Verfassungsrechtler des CEP: "Wenn das Verfassungsgericht nicht der Meinung wäre, dass es etwas zu stoppen gäbe, würde es den Präsidenten auch nicht darum bitten." Dass das Gericht Gauck gebeten habe, mit der Ratifizierung zu warten, entspreche dem politischen "Modus vivendi": "Das Gericht bittet den Präsidenten natürlich erst vorsorglich."

Zudem wäre "keineswegs verfassungsrechtlich zulässig", dass das Staatsoberhaupt eine Ratifizierung "gleichsam auf eigene Faust` veranlasste"; dies sei zwar bei einer Expertenanhörung im Haushaltsausschuss des Bundestags Anfang Mai angeklungen, sei aber grundsätzlich falsch. Sollte Bundespräsident Gauck die Ratifizierung nun tatsächlich nicht aussetzen wollen, "liefe er Gefahr, dass er vom Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet würde", heißt es in dem Papier des CEP. Sauer betonte: "Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen ESM nämlich das letzte Wort - und nicht das Staatsoberhaupt." Das Fazit des Thinktanks zum ESM: Es ist mit einer "mehrmonatigen Verzögerung" bis zum Inkrafttreten zu rechnen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.06.2012

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