F.A.S.: Kabinett entscheidet im Juni über Sozialleistungsmissbrauch

Die Bundesregierung will einen Gesetzentwurf zur Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch schon Anfang Juni im Kabinett beschließen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Ressortabstimmung ist so weit gediehen, dass der Gesetzentwurf am 4. Juni, spätestens am 11. Juni im Kabinett beschlossen werden kann. Die erste Lesung wird noch vor der Sommerpause stattfinden", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag Stephan Mayer (CSU) der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (F.A.S.). Der Entwurf sieht vor, dass EU-Bürger nach sechs Monaten Arbeitssuche ausgewiesen werden können, wenn sie keine Aussicht auf eine Beschäftigung haben.

Außerdem soll Personen die Wiedereinreise bis zu fünf Jahre lang verweigert werden, wenn sie sich das Aufenthaltsrecht in Deutschland erschlichen haben, etwa durch Scheinehen oder Scheingewerbe. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gegenüber der Zeitung enthielt das Ausländerzentralregister Ende Oktober 2013 die Namen von 42.700 EU-Bürgern, denen dauerhaft die Einreise nach Deutschland verweigert wird - in der Regel aufgrund von Straftaten. Künftig müssen solche Sperren befristet werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 24.05.2014

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