F.A.Z.: Koalition verzichtet auf Fraktionsdisziplin bei Sterbehilfe

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestag sollen bei dem geplanten Gesetz zur Sterbehilfe eine Gewissensentscheidung treffen können und nicht der Fraktionsdisziplin unterworfen sein.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Darüber bestehe nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (F.A.Z./Montagsausgabe) Einigkeit in der Koalition. Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) sagte in einem Interview, zwischen ihm und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gebe es "keinen Dissens" in dieser Frage. "Wir sind gemeinsam der Überzeugung, dass dieses existentielle Thema im Parlament breit diskutiert und entschieden werden soll", sagte Gröhe.

"Das Thema ist bedrängend, weil es existentielle Fragen berührt. Jeder Abgeordnete wird hier dem eigenen Gewissen folgen." Er könne sich vorstellen, dass noch in diesem Jahr ein Gesetz zu diesem Thema verabschiedet werde.

Gröhe spricht sich für ein gesetzliches Verbot jeder Form der organisierten Selbsttötungshilfe aus. Er wandte sich gegen jeden Form, nicht nur der erwerbsmäßigen, sondern auch jener organisierten Sterbehilfe, die nicht auf Gewinnerzielung gerichtet sei. Wenn die Selbsttötung "als eine Behandlungsvariante neben schmerzlindernde Medizin und andere Hilfen tritt", tangiere das "unsere gesamte Werteordnung".

Auch einen ärztlich assistierten Suizid lehnt Gröhe ab. Dadurch werde "das auf Lebenserhaltung ausgerichtete Arztbild in unserer Gesellschaft insgesamt erschüttert", sagte Gröhe. Der Arzt habe die Aufgabe, Leben zu schützen.

"Daran möchte ich unbedingt festhalten." Dass Belgien die Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet hat und der französische Präsident François Hollande vor wenigen Tagen die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe angekündigt hat, betrachtet Gröhe mit Sorge. "Man sieht gerade in diesen Ländern, wie abschüssig die Bahn ist. Man beschwört erst den autonomen Willen des Erwachsenen, geht weiter über Kinder und geistig Behinderte und landet schließlich beim mutmaßlichen Willen, also bei der Prognose, ob der Betroffene, wenn er sich Gedanken gemacht hätte, sich für eine aktive Tötung entschieden hätte." In der vergangenen Legislaturperiode hatte das von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geführte Justizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem nur die gewerbsmäßige, also auf Gewinnerzielung ausgerichtete Förderung der Selbsttötung, unter Strafe gestellt wird. Unionspolitiker, Ärzte und Kirchenvertreter kritisierten den Entwurf als "inakzeptabel".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.01.2014

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