FDP: EZB-Anleihekäufe müssen auch nach EuGH-Urteil Ausnahme bleiben

Aus Sicht des Vizepräsidenten des EU-Parlaments, Alexander Graf Lambsdorff (FDP), muss der Ankauf von Staatsanleihen kriselnder Euro-Länder durch die Europäische Zentralbank (EZB) auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Ausnahme bleiben.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Das Ja des Europäischen Gerichtshofs zum Anleihenkaufprogramm war zu erwarten. Dennoch muss der Ankauf von Staatsanleihen eine Ausnahme bleiben - denn diese Maßnahme ist nicht mehr als eine monetäre Krücke", erklärte Lambsdorff nach dem Urteil des EuGH in Luxemburg. "Ein dauerhafter Ankauf von Staatsanleihen sendet die falschen Signale an die Krisenländer. Statt mehr Geld brauchen sie eine ernsthafte Reformagenda." Liquidität sei in Europa "im Übermaß vorhanden", so der Freidemokrat weiter. Dennoch werde zu wenig investiert, "weil die Risiken unabsehbar und die Renditeerwartungen unberechenbar sind. Zudem brauchen wir endlich eine Insolvenzordnung für Staaten. Diese schafft Anreize für solides Wirtschaften und führt zu mehr Stabilität auf den Finanzmärkten", erklärte Lambsdorff. Der EuGH hatte am Dienstag geurteilt, dass ein Ankaufprogramm der Währungshüter aus dem Jahr 2012 mit EU-Recht vereinbar sei.

Das sogenannte OMT-Programm ist bislang nicht durchgeführt worden: Allein die Ankündigung der EZB, notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, hatte die Märkte beruhigt. Das Urteil stützt laut Beobachtern auch das aktuelle Ankaufprogramm der EZB: Seit März kauft die Notenbank monatlich Anleihen im Wert von 60 Milliarden Euro auf.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.06.2015

Zur Startseite