FDP will Bund bei Bildung wieder mitreden lassen

Die FDP will dem Bund gegenüber den Ländern in der Bildungspolitik wieder mehr Kompetenzen geben und korrigiert damit ihren bisherigen Kurs.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Ein Leitantrag für den Parteitag Mitte Mai in Rostock fordert unter anderem den Fortfall des so genannten Kooperationsverbotes im Grundgesetz, berichtet die "Saarbrücker Zeitung" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Mitglieder einer FDP-Arbeitsgruppe, die den Text derzeit vorbereitet. Wegen der Schuldenbremse im Grundgesetz drohe die Gefahr, dass klamme Länder zuerst an der Bildung sparten, lautet die Begründung. Das Kooperationsverbot war von der großen Koalition 2006 in das Grundgesetz eingeführt worden und untersagt dem Bund finanzielle Hilfen für die Länder in Bildungsangelegenheiten.

Zugleich soll in dem Antrag schon ein erstes Kooperationsprojekt genannt werden: Der Bund müsse helfen, die Lehrerausbildung zu verbessern und zu vereinheitlichen. Zudem soll die bisherige Einstimmigkeit in der Kultusministerkonferenz der Länder zugunsten des Mehrheitsprinzips verändert werden, um das Gremium handlungsfähiger zu machen. "Bisher fährt die Flotte immer nur so schnell wie der langsamste Tanker", heißt es in der FDP-Arbeitsgruppe.

Unterstützt wird der Kurswechsel außer von FDP-Generalsekretär Christian Lindner, der die Arbeitsgruppe leitet, auch von Ex-Vize Andreas Pinkwart, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und den früheren Parteigranden Hans-Dietrich Genscher und Klaus Kinkel. Auch einige Bildungspolitiker aus den Ländern sind dafür, so dass dem Vorstoß große Chancen eingeräumt werden, zur neuen Parteilinie der Liberalen zu werden. Auch in SPD und CDU hatten sich zuletzt die kritischen Stimmen über das Kooperationsverbot gemehrt.

Allerdings soll in Rostock das bisher von der FDP vertretene Prinzip eines strikten Bildungsförderalismus in der betreffenden Passage des Leitantrages alternativ zur Abstimmung gestellt werden. Einvernehmlich sieht der FDP-Bildungsantrag vor, dass die Schulen "Erziehungsverträge" mit den Eltern abschließen sollen, die die Pflichten beider Seiten beschreiben. Studiengebühren will die FDP weiterhin befürworten, jedoch sollen diese nur "nachrangig" fällig werden, also nach Abschluss des Studiums mit dem Berufseintritt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.04.2011

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