FDP-Rebell Schäffler will Anti-Mindestlohn-Beschluss erzwingen

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler drängt seine Partei zu einem klaren Nein zum Mindestlohn: Dazu soll der Bundesparteitag der Liberalen am Wochenende in Berlin einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag beschließen, berichtet "Handelsblatt-Online" vor.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die FDP muss gegen jede offene und verkappte Form von Mindestlohn und Lohnuntergrenzen einstehen", heiße es in einer E-Mail Schäfflers, mit der er bei den Parteitagsdelegierten um Unterstützung für seinen Vorstoß wirbt. Damit der Antrag beraten wird, werden die Unterschriften von 50 Delegierten benötigt. "Ich bitte Sie, sich an der Schärfung des liberalen Profils der FDP zu beteiligen und den Antrag zu unterstützen", schreibt Schäffler.

"Unterschreiben Sie den Antrag, um weiteren Techtelmechteln mit der Sozialdemokratie vorzubeugen." In dem Dringlichkeitsantrag mit dem Titel "Mehr Freiheit für mehr Menschen" fordert Schäffler, dass der Staat "weder direkt, noch indirekt oder mittelbar durch Lohnunter- oder Lohnobergrenzen in die Lohnfindung eingreifen" solle. "Den richtigen und gerechten Lohn für Arbeit können nur und ausschließlich die an dem Arbeitsverhältnis beteiligten Parteien selbst bestimmen und vereinbaren."

Allein die Sittenwidrigkeit ziehe der Vertragsfreiheit Grenzen. "Diese", wie es weiter in Schäfflers Antrag heißt, "erfolgreiche Tradition bundesrepublikanischer Lohnpolitik ist zunehmend in Gefahr". Viel zu häufig seien tarifliche oder sonst vereinbarte Lohnuntergrenzen auf Unbeteiligte ausgeweitet worden, etwa durch die so genannte Allgemeinverbindlicherklärung.

"Doch Lohnuntergrenzen schaden vor allem Geringverdienern und Berufseinsteigern", heißt es in dem Antrag unter Hinweis auf die hohe Jugendarbeitslosigkeit in den südeuropäischen Ländern. Diese Entwicklung zeige, dass Mindestlöhne unüberbrückbare Einstiegshürden für junge Menschen seien. Schäffler fordert von der FDP auch ein Signal in der Debatte um eine Begrenzung von Managergehältern.

"Lohnobergrenzen sind Sache der Vertragspartner und nicht des Staates", heißt es dazu in dem Antrag. Und: "Bei mitbestimmten Kapitalgesellschaften muss die Höhe der Vergütung der Vorstände durch die Eigentümer in der Hauptversammlung bestimmt werden."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.03.2013

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