FPD hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen Betreuungsgeld

Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgeld.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Ich bin beim Betreuungsgeld skeptisch, ob der Bund aus verfassungsrechtlicher Sicht dafür überhaupt zuständig ist", sagte Laurischk der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). Zudem sei bislang nicht die Frage beantwortet worden, "was eigentlich der Zweck des Betreuungsgeldes ist". Laurischk sagte: "Ich behalte mir vor, dem Gesetz nicht zuzustimmen."

In der CDU gibt es Forderungen, den Gesetzentwurf erheblich nachzubessern. "Mit dem Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld können wir noch nicht zufrieden sein", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek der Zeitung. "Die 150 Euro pro Monat müssen alle Familien mit Kleinkindern bekommen, unabhängig davon, ob sie eine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen."

Es sei nicht zu verstehen, dass beispielsweise eine in Teilzeit arbeitende Mutter mit geringem Einkommen das Betreuungsgeld nicht erhalten soll. Das Betreuungsgeld solle eine Anerkennung für Erziehungsleistung sein. "Wer sein Kind 20 Stunden statt 24 Stunden am Tag betreut erbringt auch eine anerkennenswerte Erziehungsleistung."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.06.2012

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