Familienministerin Schröder will Auszahlung des Betreuungsgeldes an Bedingungen knüpfen

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will mit Blick auf Kinder aus Problemfamilien für die Barauszahlung des Betreuungsgeldes Bedingungen stellen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir wollen die Auszahlung des Betreuungsgeldes daran knüpfen, dass die Eltern die vorgeschriebenen Untersuchungen beim Kinderarzt zur Entwicklungsüberprüfung wahrnehmen. Denn wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Pflichtuntersuchungen geben, ist das oft ein Indikator für problematische Verhältnisse", sagte Schröder im Interview mit "Bild am Sonntag". Es gebe eine Minderheit von Kindern, die aus so schwierigen Verhältnissen kämen, dass sie von einer frühen Förderung in der Kita stark profitieren würden.

"Diese kleine Gruppe sollten wir im Auge haben, wenn es darum geht, beim Betreuungsgeld einen falschen Anreiz zu vermeiden", so Schröder. Die Ministerin bemüht sich, den Streit in der Union um das Betreuungsgeld für Mütter, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr nicht in eine Kita geben, zu entschärfen. "Die Debatte ums Betreuungsgeld ist weltanschaulich unglaublich aufgeladen. Das tut überhaupt nicht Not. Wer sein Kind mit zwei Jahren in die Krippe gibt, ist nicht herzlos. Und wer die Betreuung im zweiten Lebensjahr selbst übernimmt, ist nicht hirnlos", so Schröder.

Zuvor hatten 23 CDU-Abgeordnete in einem Brief angekündigt, das Betreuungsgeld abzulehnen, während die CSU auf die Einführung beharrt. Grundsätzlich stellte sich die Ministerin hinter das Betreuungsgeld: "Ich finde die Logik richtig, dass der Staat den Familien die Wahl gibt, ob sie eine Sachleistung in Form eines Kitaplatzes oder eine Barleistung nehmen." Schröder kündigte an, ihren Gesetzentwurf bis zum Sommer vorzulegen: "So lange die Koalition an dem Betreuungsgeld festhält, so lange halte ich an dem Auftrag fest, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Bis vor der Sommerpause wird er fertig sein."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.04.2012

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