Familienministerin für steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) unterstützt die Initiative von 13 CDU-Bundestagsabgeordneten für eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Schröder sagte der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe): "Dieser Vorstoß aus der Fraktion kommt zur rechten Zeit, denn in lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften übernehmen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander, sie leben damit konservative Werte." Die 13 Bundestagsabgeordneten hatten gemeinsam erklärt, es sei "nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss", die bestehende Ungleichbehandlung abzuschaffen. Die Unionsfraktion solle "nun endlich" die steuerliche Gleichstellung als "eigene politische Entscheidung" umsetzen.

Die finanzielle Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften sei "die Kehrseite der gleichen wechselseitigen Verantwortung, auf die der Staat die Lebenspartner" verpflichte. "Wir wollen anerkennen, dass sich Lebenspartner mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rahmen für eine auf Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete Beziehung gegeben haben". Lebenspartner trügen genauso wie Ehegatten "die gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander", insofern sei "das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent".

Die Abgeordneten wollen ihr Anliegen nach der Sommerpause in die Unionsfraktion einbringen. Prominenteste Unterzeichner des Appells sind die stellvertretende Unionsfraktionschefin Ingrid Fischbach und der Gesundheitsexperte Jens Spahn. Außerdem wurde die Erklärung von Elisabeth Winkelmeier-Becker, Nadine Schön, Jan-Marco Luczak, Stefan Kaufmann, Sabine Weiss, Olav Gutting, Frank Heinrich, Matthias Zimmer, Marcus Weinberg, Jürgen Klimke und Rolf Koschorrek unterschrieben.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.08.2012

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