Finanz- und Justizministerium halten Strafen für Steuersünder für verfassungswidrig

Nach Einschätzung von Finanz- und Justizministerium verträgt sich der Plan der Unionsfraktion, reumütige Steuerhinterzieher mit einer Art Geldstrafe zu belegen, nicht mit dem Grundgesetz.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie der "Spiegel" berichtet, teilten dies Experten beider Ressorts Finanzpolitikern der Koalition am vergangenen Donnerstag mit. Ein solcher Strafzins, wie ihn die Union ins Gespräch gebracht hatte, verstoße demnach gegen die Verfassung. Gleiches gelte für eine pauschale Verwaltungsgebühr.

Es könne nicht angehen, dass der Staat Steuerzahlern, die sich selbst anzeigen, zunächst Straffreiheit zusichert, sie dann aber doch sanktioniert, argumentierten die Beamten. Das verstoße gegen die Verfassungsvorschrift, dass sich niemand strafrechtlich selbst belasten muss. Auch beim Koalitionspartner stößt der Plan auf Kritik.

"Die Union hat keinen einzigen verfassungskonformen Vorschlag unterbreitet", sagte FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing. "Dass sie dennoch einen Gesetzentwurf von den Ministerien anfordert, ist einfach nur grotesk."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.02.2011

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