Fischer: Sondervermögen für Infrastruktur hebelt Grundgesetz aus

Der CDU-Verkehrsexperte Dirk Fischer ist der Meinung, dass die vorgeschlagene Einrichtung eines Sondervermögens für die Stärkung der Verkehrs-Infrastruktur mit dem Grundgesetz unvereinbar sein könnte.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir haben im Grundgesetz eine klare Kompetenzverteilung und dort, wo Länder und Gemeinden Kompetenz haben, haben sie nach dem Grundgesetz auch die Finanzverantwortung", sagte Fischer dem "Deutschlandfunk". Man könne nicht so vorgehen, wie es die Länder "gerne möchten", indem die gesamte Infrastruktur zusammengezählt werde, der Bedarf ermittelt und das dem Bund finanziell zugeordnet werde. "Ich vermisse in dem Papier völlig den Finanzbeitrag der Länder und der Gemeinden, zu dem sie für ihre Infrastruktur bereit sind."

Fischer sehe aber trotzdem großen Nachholbedarf in der Infrastruktur. Gerade die Brückensanierung sei ihm wichtig: "Für mich hört bei den Brücken der Spaß auf." Es gebe bei den Brückenbauwerken einen Bedarf von etwa jährlich für Substanzerhalt und Erneuerung von 600 Millionen.

Die Bundesregierung wolle dieses Problem aber angehen. Die Experten-Kommission des ehemaligen SPD-Verkehrsministers Kurt Bodewig hatte vorgeschlagen, ein Sondervermögen mit einem Umfang von 38,5 Milliarden Euro für überfällige Investitionen in der Infrastruktur einzurichten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.10.2013

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