Flüchtlinge müssen auch in Deutschland Bargeld abgeben

Flücht­lin­ge müs­sen nicht nur in der Schweiz son­dern auch in Bay­ern und Ba­den-Würt­tem­berg mit­ge­führ­tes Bar­geld ab­ge­ben.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bay­erns Innenminis­ter Joa­chim Herr­mann (CSU) sagte "Bild": "Die Praxis in Bayern und die bundesgesetzlichen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz entsprechen im Wesentlichen dem Verfahren in der Schweiz. Asyl­be­wer­ber wer­den bei der An­kunft in den Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen auf Do­ku­men­te, Wert­sa­chen und Geld durch­sucht. Bar­ver­mö­gen und Wert­sa­chen kön­nen si­cher­ge­stellt wer­den, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Er­stat­tungs­an­spruch gegen die Per­son be­steht oder er­war­tet wird."

Auch in Ba­den-Würt­tem­berg kann die Polizei Ver­mö­gen ober­halb von 350 Euro ein­be­hal­ten. Im De­zember 2015 war es pro be­trof­fe­ner Per­son durch­schnitt­lich ein vier­stel­li­ger Be­trag, berichtet "Bild" weiter. Bay­ern und Ba­den-Würt­tem­berg voll­ziehen damit Bun­des­recht, wo­nach Asyl­su­chen­de zu­erst ihr ei­ge­nes Ver­mö­gen auf­brau­chen müssen.

Die In­te­gra­ti­ons­be­auf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung, Aydan Özo­guz (SPD), sagte: "Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hilfegewährung grundsätzlich sein Einkommen und Vermögen aufbrauchen, dazu zählt zum Beispiel auch der Familienschmuck. Auch wenn sich manche Vorurteile hartnäckig halten – als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.01.2016

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