Fluglotsenstreik: Keine weitere juristische Auseinandersetzung

Im Fluglotsenstreik wird es vorerst keine weitere juristische Auseinandersetzung geben.

Frankfurt (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte das zuständige Gericht am Abend mit. Demnach zog die Deutsche Flugsicherung (DFS) ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) zurück nachdem diese den angekündigten Streik für Donnerstag abgesagt hatten. Demnach bestehe kein Anlass mehr für die Verfügung, hieß es von Seiten der DFS. Ursprünglich sollte das Hessische Landesarbeitsgericht in dieser Nacht über eine Berufung der Fluglotsen-Gewerkschaft gegen eine Einstweilige Verfügung entscheiden.

Diese hatte ihr zu Beginn den Streik untersagt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.08.2011

Zur Startseite