Forderung aus Bayern zu sicheren Drittstaaten stößt auf Skepsis

Die Forderung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU), drei weitere Westbalkanländer als sichere Drittstaaten einzustufen, ist in der Bundesregierung und in der Opposition auf Skepsis gestoßen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte der "Welt": "Ein derartiges Vorhaben ist derzeit nicht in Vorbereitung." Nach Meinung der Grünen-Parteichefin Simone Peter würde die von Herrmann geforderte Maßnahme nichts an der derzeitigen Einwanderungssituation verändern. "Das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten wird nicht richtiger, indem man weitere Staaten dazu erklärt", sagte Peter der "Welt".

Der bayerische Innenminister wolle damit "bewusst den falschen Eindruck erwecken, hierdurch könne die Einwanderung aus dem Westbalkan gestoppt und Engpässe bei der Unterbringung aufgelöst werden", kritisierte die Grünen-Vorsitzende. Das sei "zynisch" und "Bayern wäre besser beraten, die Situation in den Kommunen zu verbessern, statt Schutzsuchende, vor allem Roma, weiter zu diskriminieren und einzelne Flüchtlingsgruppen gegeneinander auszuspielen". Bayerns Innenminister hatte zuvor in der "Welt am Sonntag" von der Bundesregierung eine weitere Verschärfung des Asylrechts verlangt.

Mit Blick auf die im vergangenen Jahr erfolgte Einstufung der Westbalkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer für Asylbewerber sollten nach dem Wunsch Bayerns drei weitere Staaten diesen Status erhalten. "Wir fordern den Bund auf, den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten um Albanien, Kosovo und Montenegro zu erweitern", so Herrmann in der "Welt am Sonntag". Er begründete seinen Vorstoß damit, dass auch der Zustrom aus Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Kosovo und Montenegro nach wie vor sehr hoch sei.

Die Anerkennungsquote durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liege bei diesen Staaten "aber nahezu bei null, da dort in erster Linie rein wirtschaftliche Motive den Asylanträgen zugrunde liegen", erklärte der CSU-Politiker. In seinem Ministerium hieß es zudem, es sei offenkundig, dass in diesen Staaten keine Verfolgungssituation im Sinne des Asylgrundrechts des Grundgesetzes besteht. Als sichere Herkunftsstaaten gelten auch alle EU-Mitgliedstaaten sowie Ghana und Senegal.

Wer aus solch einem sicheren Herkunftsstaat kommt, kann nicht mit der Anerkennung seines Asylantrags rechnen. Es sei denn, er kann nachweisen, dass er tatsächlich verfolgt wird.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.02.2015

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