Frauenanteil in Bundesministerien ist gering

In der Politik haben es Frauen, die an die Spitze wollen, ähnlich schwer wie in der Wirtschaft.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Obwohl die Forderung nach einer fixen Frauenquote immer mehr Zuspruch findet, sind in den Ministerien nach wie vor nur wenige Spitzenpositionen in Frauenhand, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) in ihrer Samstagsausgabe. Auch in den Wirtschaftsverbänden sind Frauen deutlich in der Minderheit. In den Bundesministerien und den dazu gehörenden Behörden beträgt der durchschnittliche Frauenanteil auf Leitungs- und Abteilungsleitungsebene nur 18,5 Prozent.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Monika Lazar hervor, die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt. Gezählt wurden Beamtinnen ab der Besoldungsgruppe B 9 oder A 16, Tarifbeschäftigte ab E 15 Ü und Bezieherinnen von "Amtsgehalt", also Ministerinnen, Parlamentarische Staatssekretärinnen oder Richterinnen beim Bundesverfassungsgericht. "Es ist und bleibt ein Trauerspiel", kommentierte Lazar in der F.A.Z. die Zahlen.

Mit 18,5 Prozent blieben die Bundesbehörden "weit unter der angestrebten gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern". Das Bundesgleichstellungsgesetz müsse effektiver angewandt werden. Am geringsten ist der Frauenanteil im Verkehrsministerium.

"Von 185 Leitungen und Abteilungsleitungen gerade mal 13 Frauen - macht 7 mickrige Prozent", sagte Lazar. Das Frauenministerium kommt dagegen auf 50 Prozent Frauen in Führungspositionen, das Bildungs- und Forschungsministerium erreichen sogar auf 65,4 Prozent. Im Wirtschaftsministerium und seinen Behörden, darunter Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur, liegt der Frauenanteil nur bei 17,2 Prozent.

Im Finanzministerium sind knapp 23 Prozent der Führungskräfte weiblich, schreibt die F.A.Z. Das Arbeitsministerium von Quotenbefürworterin Ursula von der Leyen (CDU) erreicht einen Frauenanteil von 32 Prozent.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.08.2013

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