Friedrich will Ausweisungsrecht für Hassprediger verschärfen

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will das Ausweisungsrecht für extremistische Hassprediger verschärfen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" sollen dafür mehrere Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes verändert werden. Friedrich möchte das Ausweisungsrecht verschärfen und einen Ausweisungstatbestand für "gewaltbereite Extremisten, die Religion für ihre Zwecke missbrauchen" schaffen. Sein Entwurf sieht vor, dafür den Paragrafen 53 des Aufenthaltsgesetzes zu ändern.

Nach "Welt"-Informationen soll zudem in Paragraf 54 ein "Regelausweisungsgrund geschaffen werden, um Angehörige von Drittstaaten, die zum missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen einreisen, mit Wiedereinreiseverbot zu belegen". Mittels einer neuen Rechtsgrundlage in Paragraf 11 des Gesetzes soll künftig ferner ein Einreise- und Aufenthaltsverbot auch gegenüber Ausländern verhängt werden können, die ihrer Ausreisepflicht innerhalb einer Frist nicht nachkommen. Friedrich will seinen Entwurf auf der Innenministerkonferenz (IMK) in Hannover vorstellen.

Hessens Innenminister Boris Rhein verteidigte Friedrichs Pläne, die unter anderem islamistischen Hasspredigern gelten. Rhein sagte der "Welt": "Wer in Deutschland zur Gewalt aufruft, den können wir nicht dulden." Man müsse nachbessern "und das Aufenthaltsgesetz verschärfen".

Der Sprecher der SPD-Innenminister, Ralf Jäger aus Nordrhein-Westfalen, warf Friedrich hingegen Populismus vor. Jäger sagte der "Welt" zu Friedrichs Vorschlägen: "Damit kann man höchstens an Stammtischen punkten. Eine Vielzahl der Salafisten hat die deutsche Staatsangehörigkeit und kann gar nicht ausgewiesen werden."

Jäger hält eine erleichterte Ausweisung für ein "stumpfes Schwert". Ein Durchbruch in der Frage noch vor der Bundestagswahl ist zudem unwahrscheinlich, da der Regierungspartner der Union gegen den Vorschlag Friedrichs ist. FDP-Generalsekretär Patrick Döring sagte der "Welt": "Islamischer Extremismus ist kein Problem, das man allein mit Ausweisungen lösen kann. Für eine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes sehe ich keine Notwendigkeit."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 23.05.2013

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