Fußball-Fanartikel: Landgericht bestätigt Markenschutz des DFB

Das Landgericht München I ist mit einem Urteilsspruch der Rechtsauffassung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gefolgt und hat die Einstweilige Verfügung gegen eine Einzelhandelskette wegen der "Verletzung von Markenrechten des Verbandes" bestätigt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte der DFB am Donnerstag mit. Das Gericht sei in seinem Urteilsspruch zu der Ansicht gelangt, dass die Supermarktkette "mit den entsprechenden Fanprodukten gegen die Markenrechte des DFB verstoßen" habe. Das verwendete Logo sei der geschützten Marke so ähnlich, dass der Verkauf die Rechte des DFB verletze, begründeten die Richter das Urteil.

Dem Unternehmen bleibe es damit untersagt, eine Autofußmatte mit dem DFB-Adler sowie Fußball-Fanbekleidung mit einem ähnlichen Logo in seinem Sortiment anzubieten. Die Einzelhandelskette hatte ein Retro-Shirt im Stil des Weltmeister-Trikots von 1954 mit einem solchen Logo angeboten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.08.2014

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