Gabriel unterstützt Vorstoß zu Doppelspitzen in der SPD

In der SPD wird es möglicherweise bald Doppelspitzen in den Parteiführungen von Bund, Ländern und Kommunen geben: Parteichef Sigmar Gabriel unterstützt einen Vorstoß der SPD-Frauen, per Satzungsänderung solche "paritätisch besetzten Doppelspitzen" mit je einer Frau und einem Mann zu ermöglichen, ohne sie zwingend vorzuschreiben.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Ich finde den Antrag gut und werde ihm auch zustimmen", sagte Gabriel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) für Doppelspitzen steht dem Bericht der Funke-Zeitungen zufolge auf dem Bundesparteitag im Dezember zur Abstimmung. Die AsF-Vorsitzende Elke Ferner sagte den Zeitungen: "Es geht darum, paritätische Doppelspitzen dort wo gewünscht zu ermöglichen, nicht zu erzwingen."

Laut Antrag würde die Satzung so geändert, dass der Vorstand künftig entweder von einem oder einer Vorsitzenden geführt würde "oder von zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, jeweils eine Frau und ein Mann." Derzeit sei das nach der Satzung nicht möglich. Gabriel, betonte, niemandem solle "etwas übergestülpt" werden.

Der SPD-Chef verwies darauf, dass die SPD immer häufiger Probleme habe, ehrenamtliche Vorsitzende zu finden, weil die damit verbundene Arbeit dem oder der Einzelnen zu viel werde. Einen solchen Doppelvorsitz könne es "bin in die Spitze von Bezirks-, Landes- und Bundesebene" geben. Die SPD-Frauen drängen seit längerem darauf, dass die SPD ein "weiblicheres Gesicht" erhält.

Ferner sagte: "Wir wollen in der SPD leben, was wir für Beruf und Familie fordern: mehr Partnerschaftlichkeit und eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern." Zugleich ließen sich Familie und Beruf besser mit dem politischen Ehrenamt vereinbaren, wenn sich zwei die Verantwortung in einer Führungsposition teilen könnten. Bislang gibt es Doppelspitzen nur bei den Grünen und der Linkspartei.

Dort sind sie verbindlich vorgeschrieben.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.10.2015

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