Gauck prüft Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Wann das gerade auch für den Anti-Terrorkampf wichtige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tatsächlich in Kraft tritt, ist nach einem Bericht von "Bild" (Donnerstag) weiter offen: Am 16. Oktober verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, jetzt liegt das Gesetz zur Prüfung bei Bundespräsident Joachim Gauck.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie die Zeitung berichtet, ist der Text am 10. November dort eingegangen. Wann Gauck unterzeichnet, ist derzeit offen, hieß es. Bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung werden die Verbindungsdaten von Telefongesprächen, SMS-Nachrichten und Mails für eine begrenzte Zeit gespeichert.

Ermittler können so nach Straftaten ein Kontakt-Profil der mutmaßlichen Täter erstellen und so mögliche Komplizen enttarnen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.11.2015

Zur Startseite