Ge­schenk­tes Ver­mögen seit 2009 um mehr als das Drei­fache gestie­gen

Das in Deutschland geschenkte Vermögen erhöhte sich seit Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes im Jahr 2009 von 12,9 Milliarden Euro um mehr als das Dreifache auf 39,9 Milliarden Euro im Jahr 2013 (+208,4 Prozent).

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) - Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, war der Zuwachs beim geerbten Vermögen dagegen moderat (+41,9 Prozent). Die Anzahl an festgesetzten Schenkungen nahm zwischen 2009 und 2013 stark ab (–21,1 Prozent). Grund hierfür sind Rückgänge bei Schenkungen kleinerer und mittlerer Vermögen, insbesondere von Grundvermögen, die wegen des sich ändernden Bewertungsrechtes vorgezogen und im Jahr 2009 noch nach altem Recht besteuert worden waren.

Im Jahr 2013 erfolgten die Festsetzungen fast ausschließlich nach neuem Recht (95,3 Prozent). Die höheren persönlichen Freibeträge führten dazu, dass kleinere Vermögensübertragungen unterhalb der Freibetragsgrenze blieben und eine Steuerfestsetzung entfiel. Dadurch nahm der Anteil der Schenkungen über 20 Millionen Euro auf fast 49 Prozent zu.

Das geschenkte Vermögen stieg in diesen Fällen von 1,5 Milliarden Euro auf 19,5 Milliarden Euro und damit um mehr als das Zehnfache.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 30.01.2015

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