Geheimbericht: Erhebliche Prozessrisiken bei erneutem NPD-Verbotsverfahren

Bund und Länder müssen mit noch höheren Hürden für ein Verbot der rechtsextremen NPD rechnen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus einer geheimen Auswertung der Materialsammlung der Innenminister von Bund und Ländern für ein mögliches Gerichtsverfahren hervor. Die Analyse mit Datum vom 15. Oktober liegt der "Welt" vor. In dem Papier wird ausführlich auf das Prozessrisiko hingewiesen.

So könnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein in Deutschland verkündetes Verbot gegen die Partei kippen. "Ein einschlägiger Präzedenzfall in Bezug auf ein Parteiverbot existiert allerdings bislang nicht, da vor dem EGMR noch nie über ein Parteiverbot mit einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden wurde", heißt es in dem "geheim" gestempelten Papier, das der Zeitung vorliegt. Es würde "keine gesicherten Erkenntnisse" geben, inwieweit sich die Rechtsprechung bei bisher erfolgten Verboten rechtsextremistischer Vereine auf ein Parteiverbot übertragen lasse.

Im Fall eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht kann die NPD dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Die Straßburger Richter müssten dann prüfen, ob die Entscheidung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht. Innerhalb der EU gibt es weitaus einflussreichere rechtsradikale Parteien, die nicht verboten sind.

Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Grundlage für ein mögliches zweites Verfahren in Karlsruhe ist die Materialsammlung, die nun analysiert wurde. Anfang Dezember will die Innenministerkonferenz darüber entscheiden, ob ein neues Verbotsverfahren eingeleitet wird.

Rufe nach einem Verbotsantrag waren bereits unmittelbar nach dem Auffliegen des NSU-Terrortrios im November 2011 laut geworden. In der Materialsammlung wird nach Informationen der "Welt" festgestellt, dass die NPD zum Rückgrat der rechtsextremen verfassungsfeindlichen Szene gehört. Ein Faktor jedoch sei "derzeit nicht nachweisbar": die "systematische Gewaltanwendung mit terroristischer/umstürzlerischer Zielrichtung". Zudem konnte dem Zeitungsbericht zufolge ein 2011 vermuteter Zusammenhang zwischen NPD und Nationalsozialistischem Untergrund (NSU) nicht gefunden werden, auch wenn das Trio bis zum Abtauchen Kontakte zu NPD-Mitgliedern hatte. Damit stützt der Bericht die Bundesanwaltschaft, die im Februar keine Erkenntnisse darüber hatte, dass der NSU der "militante Arm" der NPD gewesen wäre. Ungeachtet der Distanzierung durch Parteifunktionäre von Taten des NSU gab es aus dem Umfeld der NPD Relativierungen sowie Sympathiekundgebungen, heißt es in dem Papier.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.10.2012

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