Generalbundesanwalt fordert restriktivere Anwendung von Absprachen in Strafprozessen

Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Zulässigkeit des sogenannten "Deals" im Strafprozess hat sich Generalbundesanwalt Harald Range für eine deutlich "restriktivere Anwendung" der gesetzlichen Vorschriften ausgesprochen.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Dies geht laut dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" aus einer schriftlichen Stellungnahme zur mündlichen Verhandlung an diesem Mittwoch hervor. Darin attestiert der Generalbundesanwalt dem Deal eine "nicht unbeträchtliche Sogwirkung", die verfassungsrechtliche Prinzipien zu beeinträchtigen drohe. Deals müssten vielmehr "über die bisherige Rechtsanwendung hinaus" eingeschränkt werden.

So sollte eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über den Ausgang eines Verfahrens nicht zulässig sein, etwa wenn es um Tötungsdelikte geht. Ein "schlankes" Geständnis ohne echte Reue könne nur zu einer geringen Strafmilderung führen. Besonders kritisch sieht Range auch das "Aufzeigen von Alternativstrafen" durch die Richter, also einer möglicherweise überzogenen Drohkulisse, mit der Angeklagte zu einem Geständnis gedrängt werden sollen; es sei zu erwägen, "ein derartiges Vorgehen gänzlich zu untersagen".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.11.2012

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