Geplante EU-Datenschutzverordnung gefährdet nach Ansicht der Digitalwirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit

Die europäische Internetwirtschaft befürchtet eine massive Schwächung ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch eine neue Verordnung zum Datenschutz der Europäischen Kommission.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Ein entsprechender Entwurf soll in den kommenden Tagen vorgestellt werden, berichtet der Branchendienst "Kontakter". Sollte die finale Entwurfsfassung der "General Data Protection Regulation" der federführenden EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding nicht in wesentlichen Teilen geändert werden, müsste die Digital-Wirtschaft laut Branchenvertretern ihre Geschäftsmodelle in der Werbung und E-Commerce massiv ändern. Die Web-Branche befürchtet einen Wettbewerbsnachteil im Milliarden schweren Digitalmarkt gegenüber außereuropäischen Playern, weil eine erfolgsversprechende Durchsetzung der Datenschutzregeln offengelassen werde.

Nicht nur für die Internetwirtschaft, auch für die Konsumenten könnte die Verordnung eine Verschlechterung bringen: Negative Folgen könnten die "offensichtlich vorgesehene extreme Ausweitung des Konzepts der personenbezogenen Daten", erklärte Thomas Schauf, Projektleiter Selbstkontrolle Online-Datenschutz im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) gegenüber dem "Kontakter". Zukünftig müsste alles vom User gesammelt werden: mit seinem kompletten Namen, aber dessen Einwilligung. Praktisch bei jedem Aufruf einer Webseite, auf der Werbung gezeigt oder eines Online-Shops, müssten User ihre Einwilligung zur Datenerhebung geben.

Der Entwurf vermindere laut dem Branchenverband damit Anreize für datenschutzfreundliche Geschäftsmodelle. Die gängige Praxis setze auf Anonymisierung von Datensätzen. Doch noch kann die Branche hoffen: Der Entwurf bildet einen Zwischenstand der kommissionsinternen Beratungen ab.

"Wichtig wird der offizielle Entwurf der EU-Kommission sein, der einen Konsens der unterschiedlichen Generaldirektionen abbilden soll", stellt BVDW-Experte Schauf klar.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.01.2012

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