Gericht: rbb muss NPD-Werbespot nicht senden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) einen Wahlwerbespot der NPD nicht senden muss.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Gericht folgte damit der Auffassung des Senders, wonach der Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Die in dem Wahlwerbespot zum Ausdruck kommende Meinungsäußerung sei auch geeignet den öffentlichen Frieden zu gefährden, so die Urteilsbegründung weiter. In dem Spot werde suggeriert, dass Ausländer stets kriminell seien und rohe Gewalttaten gegen Deutsche begingen.

Gegen diesen Bescheid könne die NPD nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen, hieß es. "Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden", sagt rbb-Intendantin Dagmar Reim.

Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. Der Sender kann die Ausstrahlung jedoch ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.08.2011

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