Geschäftsordnung: Undisziplinierte Abgeordnete müssen 1.000 Euro Strafe zahlen

Abgeordnete können künftig mit einem Ordnungsgeld von 1.000 Euro bestraft werden, Wiederholungstäter müssen sogar 2.000 Euro zahlen, wenn sie sich im Bundestag schlecht benehmen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, hat dies der Geschäftsordnungsausschuss des Parlaments am Donnerstag mit den Stimmen von Union, SPD und FDP beschlossen. Grüne und Linke lehnten das Vorhaben ab. Die Zahlung wird laut Beschluss fällig bei einer "nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages".

Die Verhängung der Strafe soll im Ermessen des sitzungsleitenden Präsidenten liegen. Auf die Einführung eines "Unfug-Katalogs", wie das Hochhalten von Transparenten oder das Tragen von Protest-T-Shirts, und eine Staffelung der Geldstrafe verzichtete das Gremium. Der parlamentarische Geschäftsführer der Union, Bernhard Kaster (CDU), sagte der Zeitung: "Jetzt ist eine vernünftige Regelung gefunden worden, auch wenn wir gerne darauf verzichtet hätten."

Man sei aber durch die vielen Störungen der Linken in den letzten Jahren dazu gezwungen worden. Neben dem Ordnungsgeld selbst ist die Einbeziehung des Begriffs "Würde des Bundestages" in die Geschäftsordnung neu. Darüber war im Vorfeld zwischen den Fraktionen gestritten worden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.03.2011

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