Gesetz gegen kommerzielle Sterbehilfe bewirkt laut Bischofskonferenz beinahe das Gegenteil

Die Katholische Kirche meldet Protest gegen den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erarbeiteten Entwurf zum Paragraf StGB 217 an.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dieser sieht vor, die "gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung" mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug zu bestrafen. Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, kritisierte im Nachrichtenmagazin "Focus" den Entwurf. Es bestehe die "Gefahr, dass mit dieser Regelung die Handlungen der bereits existierenden Sterbehilfeorganisationen wie SterbeHilfe Deutschland (Roger Kusch), Dignitas und Exit legitimiert werden".

Der Gesetzesentwurf soll noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden. Schwere Bedenken äußerte auch die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr. "Das bedeutet die Freigabe der Sterbehilfe", sagte Löhr "Focus".

Sie bemängelte, nun werde erst bekannt gemacht, dass - nicht aktive - Hilfe zum Selbstmord straffrei ist. Eine Umfrage, von Löhr 2011 bei Infratest dimap in Auftrag gegeben, bestätigte ihre Annahme: 93 Prozent der Befragten glauben fälschlicherweise, Besorgen und Bereitstellen von Tabletten für den Sterbewilligen seien verboten. Dem Würzburger Suizidforscher Armin Schmidtke zufolge werden die meisten der 100.000 Suizidversuche im Jahr von schwer depressiven Menschen begangen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.06.2012

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