Gesetz zur Atom-Haftung kann nicht wie geplant im Januar in Kraft treten

Das von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel geplante Gesetz zur Atom-Nachhaftung kann nicht wie geplant am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Wirtschaftsausschuss des Bundestag strich das Thema am Mittwoch von seiner Tagesordnung, berichtet das "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe). Eine Befassung von Bundestag und Bundesrat ist damit in diesem Jahr nicht mehr möglich. "Leider zieht der Koalitionspartner nicht mit. Die Gefahr, dass die Konzerne sich aus der Haftung verabschieden, wächst", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Bernd Westphal, der Zeitung. Die Unionsfraktion betreibe ein "Spiel mit dem Feuer", hieß es laut "Handelsblatt" in Regierungskreisen. Es sei riskant, das Gesetzgebungsverfahren zu verzögern.

Das Gesetz soll verhindern, dass die Atomkonzerne sich durch die Abspaltung ihrer Kernkraftwerkstöchter vor der Haftung für den Abriss der Meiler und die Lagerung des Atommülls drücken. Es soll gewährleisten, dass die "herrschenden Konzernunternehmen, die von den Gewinnen der Kernkraftwerke profitierten, für die nuklearen Entsorgungsverpflichtungen der Kernkraftwerksbetreiber-Gesellschaften langfristig haften", heißt es in einem dem "Handelsblatt" vorliegenden Schreiben Gabriels an Bundeskanzlerin Angela Merkel und den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer vom 30. November, in dem Gabriel nachdrücklich für ein "schnelles Inkrafttreten des Gesetzes noch bis zum Ende dieses Jahres" wirbt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.12.2015

Zur Startseite