Gesetzentwurf: Bis zu drei Jahre Haft für gedopte Spitzensportler

Gedopten Spitzensportlern drohen künftig bis zu drei Jahre Gefängnis.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das steht nach "Bild"-Informationen im Entwurf für das Anti-Doping-Gesetz, den Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch vorstellen wollen. Demnach soll auch der Besitz von Doping-Substanzen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Das Gesetz räumt zudem der Sportgerichtsbarkeit Vorrang vor staatlichen Gerichten ein.

Hintergrund ist, dass Sportgerichte nach dem Standard der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) beim Nachweis von Doping drakonische Strafen verhängen können, während öffentliche Gerichte langwierige Beweisverfahren führen müssen. Der Sportpolitiker Stephan Mayer (CSU) sagte "Bild": "Ich hoffe, dass durch den Vorrang der Sportgerichte nur sehr wenige Fälle nach dem neuen Anti-Doping-Gesetz abgeurteilt werden müssen." Doping im Freizeitsport ist nach dem Gesetzesentwurf zwar verboten, soll aber nicht bestraft werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.11.2014

Zur Startseite