Gesundheitsminister Bahr attackiert Kritiker seiner PID-Verordnung

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat die Proteste gegen seine Verordnung zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zurückgewiesen und den Kritikern vorgeworfen, die 2011 getroffene Bundestagsentscheidung zur begrenzten Freigabe der PID konterkarieren zu wollen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Kritiker wollen offensichtlich den damaligen Beschluss wieder aushebeln und versuchen nun, die Verordnung in eine Richtung zu bewegen, mit der die Grundsatzentscheidung des Bundestags konterkariert würde", sagte Bahr im Interview mit der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe). Solche Versuche, so Bahr, habe er erwartet: "Ich habe mit dem Versuch gerechnet, durch solche Kritik die Debatte über die PID zu wiederholen, obwohl sie vor einem Jahr vom Bundestag entschieden wurde." Eine Abkehr von der Bundestagsentscheidung aber sei bei der Verordnung nicht möglich, "weil es bei der Verordnung nur um die Umsetzung des Willens des Bundestages gehen kann. Und das leistet unser Entwurf: Er setzt einen Rahmen für die Anwendung der PID im Sinne des Gesetzes, nämlich bei der hohen Wahrscheinlichkeit schwerer Erbkrankheiten oder des Todes des Kindes während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt. Mitnichten öffnet der Entwurf Tür und Tor für die PID", sagte Bahr. Der Minister wandte sich dabei gegen die Kritik, dass laut Verordnungsentwurf in den für die Prüfung der Einzelanträge vorgesehenen Ethikkommissionen Mediziner die Mehrheit haben sollen, was die Befürchtung weckte, dies erhöhe die Wahrscheinlichkeit von Zustimmungen zur PID: "Diese Sorge ist unberechtigt", sagte Bahr, "weil in den Kommissionen Mediziner nicht allein entscheiden können, sondern für eine Mehrheitsentscheidung die Unterstützung von Juristen, Ethikern oder Patientenvertretern benötigen."

Zugleich betonte Bahr aber, dass es nicht die Aufgabe der Kommissionen sei, Anträge vorrangig abzulehnen: Es müsse "eine Blockadesituation verhindert werden. Denn der Bundestag hat klar entschieden, dass es im Kern einen Anspruch der Eltern auf Wissen und Diagnostik gibt. Diesen Anspruch wollen wir unter den geforderten strengen Bedingungen für die PID ermöglichen", sagte Bahr der "Welt".

Zudem verteidigte Bahr den Plan, die Zahl der für die PID zertifizierten Zentren nicht zu begrenzen, und wandte sich gegen die Befürchtung, dadurch würde eine massenhafte Durchführung der PID ermöglicht: "Diese Sorge halte für unberechtigt. Die Diskussion über die Zahl der Zentren lenkt ab. Die Anzahl von Zentren sagt wenig aus, entscheidend sind die fachlichen Qualifikationen und die hohen ethischen Anforderungen, die die Verordnung vorschreibt. Diese Anforderungen sind so streng, dass eine ausufernde Anzahl unmöglich ist." Zur Begründung verwies Bahr auf die früheren Verhältnisse bei der PID vor deren Legalisierung: "Im Übrigen sollte man nicht glauben, dass eine geringe Zahl von Zentren automatisch PIDs verhindere. Das hat sich ja in der Vergangenheit gezeigt, wo es in Deutschland wegen des früheren PID-Verbots gar keine Zentren gab. Da sind die Betroffenen für die PID ins Ausland gefahren. Das zeigt, dass man eine sinnvolle Regulierung nicht durch eine Begrenzung der Zahl der Zentren erreicht. Der richtige Weg ist es, Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die ethische Ernsthaftigkeit der Zentren so hoch wie in der Verordnung zu setzen." Weiterhin wies Bahr den Einwand zurück, dass die geplante Einrichtung von mehreren Ethikkommissionen in den Bundesländern zu einer uneinheitlichen Genehmigungspraxis und einer Absenkung der Anforderungen führen könne. Es sei richtig, mehrere Kommissionen in den verschiedenen Bundesländern zu schaffen, "weil es bei diesem Thema mit seinen individuellen Einzelfällen sinnvoll ist, auch die jeweilige konkrete Situation zu sehen", sagte Bahr, der zugleich die Forderung nach einer zentralen, bundesweiten Genehmigungskommission ablehnte, "weil es bei diesem Thema nicht die eine zentrale Meinung, die eine Wahrheit für alle Fälle geben kann" Zugleich aber bestehe kein Grund zur Sorge wegen einer uneinheitlichen Genehmigungspraxis, denn die Ethikkommissionen würden "untereinander einen Austausch über ihre Arbeit suchen und eine Vergleichbarkeit ihrer Maßstäbe herstellen". Der Minister verteidigte zudem, dass der Entwurf keine genauere Definition jener Erbkrankheiten vornimmt, bei denen eine PID durchgeführt werden darf. Eine solche Festlegung sei nicht möglich, "weil schon der Gesetzgeber dies nicht definieren wollte. Deshalb kann das auch die Verordnung nicht tun. Der Bundestag wollte bewusst keine zu enge Definition der infrage kommenden Fälle, sondern die nötige Offenheit gewährleisten. Danach muss sich mein Ministerium bei seiner Verordnung richten", sagte Bahr. Bei der im Entwurf vorgeschrieben Beratung der betroffenen Paare vor einer PID setzt Bahr auf ergebnisoffene Aufklärung: "Die Beratung sollte ergebnisoffen sein und alle Optionen gleichberechtigt darstellen. Damit am Ende die Eltern, die in einer ganz sensiblen Situation sind, gut aufklärt und ohne einseitige Beeinflussung selbst entscheiden können", sagte Bahr im Interview mit der "Welt".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.07.2012

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