Gesundheitsminister Bahr legt Gesetzesentwurf zur Organspende vor

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will den festgefahrenen Gesprächen zur Organspende einen neuen Anstoß geben.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In einem Brief an die Chefs aller Bundestagsfraktionen außer der Linken wirbt er für einen Kompromiss, den sein Haus erarbeitet hat. "Gemeinsam kann es gelingen, die Spendenbereitschaft mit geeigneten Maßnahmen zu erhöhen", heißt es in dem der "Süddeutschen Zeitung" (Montagausgabe) vorliegenden Schreiben. Er präsentiert dabei einen ausformulierten Gesetzestext.

Dieser soll zu den Änderungen am Transplantationsgesetz hinzugefügt werden, über die der Bundestag derzeit ohnehin berät. Ziel ist es nach Bahrs Worten, eine breit angelegte Information der Bevölkerung sicherzustellen. Damit werde die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende befördert und auf eine Erhöhung der Organspenden hingewirkt.

Bemühungen, eine überfraktionelle Einigung zu erreichen, waren zuletzt trotz großer inhaltlicher Nähe gescheitert. Nach Bahrs Plan sollen in Zukunft alle privaten und gesetzlichen Krankenkassen jedes Mal, wenn sie eine neue Versichertenkarte verschicken, eine Info-Broschüre zur Organspende beilegen. Darin werden die Versicherten aufgefordert, sich zu entscheiden.

Sie müssen dies aber nicht tun, sondern können das Material auch ungelesen in den Müll stecken. Auch wer künftig auf dem Amt einen Führerschein, einen Reisepass oder einen Personalausweis abholt, bekommt ein Infopaket über die Organspende in die Hand gedrückt. Die Länder sollen Sorge dafür tragen, dass das auch klappt.

Zudem sollen zusätzliche Aspekte der Organspende bei der Aufklärung der Bevölkerung berücksichtigt werden. So will Bahr stärker betont wissen, "dass die Entscheidung von den nächsten Angehörigen gefällt werden muss, wenn zu Lebzeiten keine Erklärung zur postmortalen Organ- oder Gewebespende abgegeben wurde". Wer sich durch die staatliche Aufklärungs-Kampagne überzeugen hat lassen, dem stehen laut Bahr zwei Möglichkeiten offen, seine Bereitschaft zur Organspende zu erklären. Er kann wie bislang auch einen Spenderausweis ausfüllen. Zusätzlich soll es möglich sein, dies auch auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern zu lassen, die seit einigen Wochen von den gesetzlichen Krankenversicherern unters Volk gebracht wird. Weil sich die privaten Krankenversicherungen nicht an der Gesundheitskarte beteiligen, bleibt deren Versicherten indes nur der Weg über den Organspendeausweis.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.11.2011

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