Gesundheitsminister will kürzere Wartezeiten auf Arzttermin

Der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), hat es sich zum Ziel gesetzt, die ärztliche Versorgung in Deutschland spürbar zu verbessern.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In einem Interview mit "Bild am Sonntag" versprach der Minister für gesetzlich Versicherte die Wartezeiten auf einen Arzttermin zu verkürzen: "Die Koalition hat vereinbart, dass künftig von überlangen Wartezeiten betroffene Kassenpatienten sich an eine Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden können. Diese vermittelt entweder einen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt oder, wenn das nicht geht, eine ambulante Krankenhausbehandlung." Außerdem will er sich um eine höhere Arztdichte in ländlichen Gebieten kümmern: "Ich will mit den Wissenschaftsministern der Länder darüber sprechen, dass junge Leute, die sich verpflichten, eine Praxis im ländlichen Raum zu übernehmen, der Zugang zum Studium erleichtert wird. Dies könnte auch für diejenigen gelten, die ein freiwilliges soziales Jahr zum Beispiel im Rettungsdienst geleistet haben." Gröhe kann sich zu diesem Zweck einen Notenbonus als Anreiz vorstellen: "In einigen Bundesländern und an manchen Hochschulen werden entsprechende Regelungen ja auch schon erfolgreich praktiziert." Der Minister hält aber grundlegende Kritik am deutschen Gesundheitssystem für unberechtigt: "Wenn Sie wirklich ernsthaft krank sind, erhalten Sie in Deutschland eine sehr gute medizinische Versorgung. In keinem anderen Land bekommen Sie schneller medizinische Hilfe von einem Facharzt als in Deutschland. Und es gibt auch Leistungen, die die gesetzlichen Kassen erstatten, die privaten aber nicht. Insgesamt tut dem Land aber der Wettbewerb privater und gesetzlicher Versicherungen gut."

In Deutschland erhielten alle Menschen unabhängig von Geldbeutel zum Beispiel auch noch die schwierigste Herzoperation. Das System sei insgesamt gut. "Aber es gibt nichts, was nicht noch verbessert werden kann", sagte Gröhe.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.01.2014

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