Gröhe: Gesetzentwurf zur Reform der Pflegebedürftigkeit kommt im Sommer

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will im Sommer den lange erwarteten Gesetzentwurf zur grundlegenden Neuordnung der Pflegebedürftigkeit vorlegen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das kündigte der CDU-Politiker im Gespräch mit der "Saarbrücker Zeitung" (Dienstagausgabe) an: "Angesichts von über einer Million Pflege-Begutachtungen im Jahr haben wir das neue Verfahren zunächst umfassend getestet", erläuterte Gröhe. Dazu seien seit dem vergangenen Jahr insgesamt 4.000 Menschen parallel nach dem alten und neuen Begutachtungsverfahren eingestuft worden. "Die Ergebnisse zeigen: Das neue Verfahren funktioniert", so Gröhe.

Mit dem neuen System werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, um dem individuellen Pflegebedarf besser zu entsprechen. Dabei soll künftig die Rehabilitation stärker in den Mittelpunkt rücken. "Rehabilitation auch im Rentenalter kann helfen, länger selbständig leben zu können", sagte Gröhe.

Von den mehr als eine Million Begutachtungen im Jahr werde durch den Medizinischen Dienst nur in 5.000 Fällen eine Empfehlung zur Rehabilitation abgegeben. "Das darf und kann so nicht bleiben. Das neue Begutachtungssystem wird dem Bedarf an Rehabilitation besser gerecht", erläuterte der CDU-Politiker.

Nach Gröhes Fahrplan soll die Reform 2016 in Kraft treten. "Für die Umstellung auf die neue Pflegeeinstufung wird man in der Praxis ein Jahr benötigen, sodass eine flächendeckende Anwendung im Jahr 2017 erfolgen kann", sagte der Gesundheitsminister.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.01.2015

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