Gröhe attackiert Haltung der Grünen zum Arbeitsrecht der Kirchen

In der Diskussion über das kirchliche Arbeitsrecht hat CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe die Pläne der Grünen in ihrem Wahlprogramm scharf kritisiert: "Der Abkehr der Grünen vom Tendenzschutz für kirchliche Einrichtungen treten wir entschieden entgegen", sagte Gröhe der "Welt".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Er bezog sich dabei auf Pläne der Grünen, im Falle einer Regierungsbeteiligung dafür zu sorgen, dass die Kirchen deutlich geringeren Einfluss als bisher auf die persönliche Lebensführung etwa einer lesbischen Erzieherin nehmen können. Gegen solche Pläne bekräftigte Gröhe, dass sich die Union für den Erhalt des bestehenden Arbeitsrechts der Kirchen einsetzen werde. "Wir achten ihr klares kirchliches Profil, zu dem das kirchliche Arbeitsrecht gehört", sagte Gröhe.

Dieses "eindeutige Bekenntnis" der Union "zur bewährten Partnerschaft unseres Staates mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften" sei aber, so Gröhe, "mittlerweile nahezu ein Alleinstellungsmerkmal der Union". Hingegen würden sich "Grüne, Linke, aber auch Teile der SPD mehr und mehr von unserer bewährten staatskirchenrechtlichen Ordnung distanzieren". Nach Gröhes Ansicht aber bietet "diese Ordnung eine geeignete Grundlage zum partnerschaftlichen Umgang mit anderen Religionsgemeinschaften".

Hingegen wies Grünen-Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt, formell Präses der EKD-Synode, den Vorwurf zurück, dass die Grünen den Kirchen Vorschriften machen wollten. "Bei unseren Forderungen zum Verhältnis von Staat und Kirche ist entscheidend, dass wir alles im Dialog mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften erarbeiten wollen", sagte Göring-Eckardt der "Welt". Man werde "den Kirchen nichts von außen vorschreiben, schon deshalb, weil es hier um komplizierte Sachverhalte geht, die auch bei uns Grünen kontrovers diskutiert werden".

Beim kirchlichen Arbeitsrecht warf Göring-Eckardt die Frage auf, ob in allen Arbeitsbereichen von Caritas und Diakonie eine Verkündigungstätigkeit gegeben und daher das Streikverbot des Dritten Weges gerechtfertigt sei. "Beim Arbeitsrecht frage ich mich schon, ob wirklich alle Arbeitsbereiche in Diakonie und Caritas verkündigenden Charakter haben, etwa der Reinigungsdienst, der von einem Subunternehmer übernommen wird, oder in Ostdeutschland manche Teile der Pflege, in denen viele Mitarbeiter ohne kirchliche Bindung arbeiten." Man müsse daher, so Göring-Eckardt weiter, "über den Verkündigungscharakter reden, und in diesem Zusammenhang auch über das Streikrecht".

Göring-Eckardt erkannte dabei an, dass sich die Diakonie "durchaus bemüht", die Gewerkschaften auf dem Dritten Weg "stärker zu beteiligen, und bei der Caritas gibt es einige Leute, die einen Abbau von Diskriminierungen etwa von schwulen oder lesbischen Mitarbeitern fordern". Wenn dies "zu echten Fortschritten in den kirchlichen Einrichtungen führt, ist das gut". Doch komme es den Grünen darauf an, "dass es beim Arbeitsrecht nicht nur einzelne Erleichterungen in regionalen Sondersituationen gibt, sondern allgemeingültige Regeln, die dann bundesweit für kirchlich Beschäftigte gelten".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.06.2013

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