Grüne werfen Altkanzler Schröder in Ukraine-Krise Geschichtsverzerrung vor

Die Grünen haben mit scharfer Kritik auf Äußerungen von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) reagiert, der das Vorgehen Russlands auf der Krim mit dem Kosovo-Krieg verglichen hatte: Der Grünen-Europapolitiker Manuel Sarrazin warf Schröder vor, einen "unpassenden und geschichtsverzerrenden" Vergleich gezogen zu haben.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Lage im Kosovo war zum Zeitpunkt des Eingreifens des Westens bereits von Gewalt geprägt, serbische Einheiten gingen gegen die Zivilbevölkerung vor und es gab stichhaltige Berichte über einen anstehenden Völkermord", sagte Sarrazin "Handelsblatt-Online". "Zudem hat Wladimir Putin sich in Sachen Krim, im Gegensatz zum Fall Kosovo, weder um ein vorheriges noch um ein nachfolgendes Einbinden des Völkerrechts bemüht." Schröder hatte bei einer Veranstaltung der Wochenzeitung "Die Zeit" davor gewarnt, dem russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen seines völkerrechtswidrigen Handelns mit erhobenem Zeigefinger gegenüber zu treten.

Er selbst habe das Völkerrecht gebrochen, als es um die deutsche Beteiligung am Kosovo-Krieg gegen Serbien während seiner Regierungszeit gegangen sei, betonte der Altkanzler. Für das, was gegenwärtig auf der Krim passiere, sei der Kosovo "die Blaupause". In beiden Fällen handele es sich "formal" um eine Verletzung der Charta der Vereinten Nationen.

Auch das von der Krim-Regierung für den 16. März angesetzte Referendum über eine Abspaltung von der Ukraine und den Anschluss an Russland verglich Schröder mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo von Serbien. Mit Unverständnis reagierte auch der Völkerrechtsprofessor Christian Tomuschat von der Berliner Humboldt-Universität auf die Ausführungen Schröders. Eine Parallele zum Kosovo-Konflikt lasse sich nicht ziehen, "weil die Kosovaren eine freie Entscheidung getroffen haben, während die geplante Volksabstimmung auf der Krim unter dem Druck der russischen Invasionstruppen steht", sagte Tomuschat "Handelsblatt-Online".

Putins Vorgehen auf der Krim sei klar rechtswidrig. Offensichtlich habe Russland in massivem Umfang militärische Streitkräfte auf die Krim verbracht, weit über den Umfang hinaus, der in dem Stationierungsabkommen zwischen ihm und der Ukraine vertraglich festgelegt worden sei. "Jeder solche Truppenaufmarsch auf fremdem Staatsgebiet ist rechtlich als Aggression zu werten", sagte Tomuschat.

Eine Rechtfertigung für sein Vorgehen könne Russland zudem nicht mit der Behauptung finden, dass es notwendig gewesen sei, die "rechtmäßigen Interessen der Bevölkerung" auf der Krim zu schützen. "Von einer Bedrohungslage für die russischstämmigen Menschen auf der Krim kann nicht die Rede sein, zumal diese Menschen ja auch die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung bilden", erläuterte Tomuschat.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.03.2014

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