Grüne wollen stärkere Regulierung von Auskunfteien wie Schufa

Die Grünen wollen Auskunfteien wie die Schufa deutlich stärker regulieren.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Bundestagsfraktion der Grünen hat laut eines Berichts der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe) einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem vor allem das sogenannte Scoring neu geregelt werden soll. Er soll bereits am 22. Mai im Bundestag beraten werden. An diesem Freitag beraten auch die Verbraucherschutzminister der Bundesländer über Diskriminierungen beim Scoring.

Allein der Marktführer Schufa soll Daten über 66 Millionen Verbraucher gesammelt haben. Einige Auskunfteien nutzen auch Merkmale, die nicht direkt etwas mit der Bonität zu tun haben - wie den Wohnort, das Alter oder das Geschlecht - zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit. Es kann einem Bürger also beispielsweise passieren, dass er wegen des sogenannten Geoscorings nach Wohnort eine niedrigere Kreditwürdigkeit attestiert bekommt, weil seine Nachbarn eine niedrige Bonität haben.

Die Grünen wollen das mit ihrem Gesetzentwurf jetzt verbieten. Mit dem "Scoringänderungsgesetz" soll Auskunfteien untersagt werden, "Daten, die diskriminierungsgeeignet oder nicht bonitätsrelevant sind" zu verwenden. Dazu zählt der Gesetzentwurf unter anderem Geoscoring-Daten, aber auch das Geschlecht oder Daten aus sozialen Netzwerken.

"Zukünftig dürfen nicht mehr diskriminierende Daten wie Alter, Adresse oder Geschlecht zur Bonitätsprüfung herangezogen werden", sagte Renate Künast der "Süddeutschen Zeitung". Die ehemalige Bundesverbraucherministerin ist derzeit Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags. Außerdem müssten die Verbraucher künftig "durch die Auskunfteien aktiv und kostenlos einmal pro Jahr über die von ihnen gesammelten Daten informiert werden", sagte Künast.

Bisher können die Bürger ihre Werte nur auf Antrag erfahren. "Die Verfahren beim Scoring sind derzeit intransparent", findet Künast. Die Grünen wollen die Auskunfteien deshalb mit ihrem Gesetzentwurf auch verpflichten mitzuteilen, mit welcher Gewichtung welche Daten in das Scoring eingeflossen sind, welchen Vergleichsgruppen die Betroffenen zugeordnet wurden und wie lange die Daten gespeichert werden. Diese Auskünfte sollen nicht mehr mit dem Verweis auf Geschäftsgeheimnisse verwehrt werden können. "Denn die Herrschaft über unsere Daten gehört den Verbrauchern, nicht den Unternehmen", sagte Künast. Auch der Vorsitzende der Verbraucherschutzkonferenz der Bundesländer, der Niedersachse Christian Meyer, verurteilt einige Formen des Scorings als "Diskriminierung". Meyers Ansicht nach darf die Kreditwürdigkeit "nicht an Vornamen, Wohnadressen oder Alter bemessen werden". Außerdem will der Grüne, dass "individuelles Surfverhalten und Facebook-Kommentare" nicht zur Bewertung der Kreditwürdigkeit genutzt werden dürfen. Das Bundesjustizministerium hatte bereits im Dezember das Ergebnis einer großen Studie zur Scoring-Praxis veröffentlicht. Ihr zufolge bemängeln viele Bürger, dass bei Auskunfteien gespeicherte Daten falsch oder unvollständig sind. Justizstaatssekretär Ulrich Kelber (SPD) sagte damals, sein Ministerium nehme die Ergebnisse der Studie ernst, es dürfe nicht sein, dass jemand zu Unrecht ein Darlehen nicht erhalte, eine Wohnung nicht anmieten könne oder im Versandhandel nicht auf Rechnung bestellen könne.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.05.2015

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