Grünen-Politiker: Mängel bei Asylbewerberleistungen waren Bundesregierung schon 2010 bekannt

Dass die Leistungen für Asylbewerber gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen, ist der Bundesregierung nach Ansicht der Grünen seit 2010 bekannt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Bundesregierung hat im November 2010 öffentlich eingestanden, dass die Leistungssätze des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind, unternommen hat sie seitdem aber nichts. Das ist beschämend", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, dem "Handelsblatt-Online". "Gottseidank hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung mal wieder an ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen erinnert."

Die Grünen hätten das Asylbewerberleistungsgesetz von Anfang an aus menschenrechtlichen Erwägungen heraus kritisiert und seit langem seine Aufhebung gefordert, sagte Beck weiter. "Bereits im April 2010 hatten wir einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht." Mit ihrem Urteil hätten die Karlsruher Richter nun einmal mehr die Menschenrechte in Deutschland gestärkt und der Bundesregierung vor den Kopf gestoßen.

"Spätestens jetzt muss jedem klar sein, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur für Deutsche gilt, sondern für alle Menschen, die in Deutschland leben", sagte Beck. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die derzeitige Grundleistung für Asylbewerber von 225 Euro monatlich nicht zur Deckung des sogenannten menschenwürdigen Existenzminimums ausreicht und damit gegen das Grundgesetz verstößt. Die Karlsruher Richter forderten den Gesetzgeber auf, den Regelsatz unverzüglich neu zu berechnen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.07.2012

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